Unternehmenswert berechnen

Der Unternehmenswert kann wichtig sein, wenn eine Firma verkauft werden soll. Es gibt jedoch unterschiedliche Arten, den Unternehmenswert zu berechnen. Hierbei ist wichtig, ob es sich um Beteiligung oder Verkauf handelt. In manchen Fällen ist es auch sinnvoll, mehrere Verfahren und Methoden zur Berechnung anzuwenden. Im Folgenden werden verschiedene Methoden und Verfahren näher beschrieben.

Verfahren und Methoden zur Berechnung des Unternehmenswertes

Ertragswertmethode:

Im Grunde genommen wird die Firma als eine Aktienanlage oder Sparkonto gesehen. Unternehmensbesitzer überlegen, welche Rendite mit dem Unternehmen in den nächsten Jahren möglich sind. In den meisten Fällen bezieht man sich auf die nächsten drei bis fünf Jahre. Es werden alle zu erwartenden Gewinne für die folgenden Jahre aufgeschrieben und einer Kapitalisierungszins-Rechnung gegenüber gestellt. Im Kapitalisierungszins werden Rendite und Risikozuschlag einer vergleichbaren Kapitalanlage festgelegt. Außerdem wird die Inflation mit einberechnet. Substanzwerte werden Sie in dieser Rechnung nicht finden. Zum Ertragswert werden lediglich die Anlagen hinzugefügt, die nicht betriebsnotwendig sind. In der Rechnung wird der bereinigte Betriebsertrag mal 100 genommen. Der bereinigte Betriebsertrag ist au durchschnittlicher Ertrag der vergangenen drei Jahre. Hierzu zählen aber die betriebsfremde oder außerordentliche Ausschläge. Dieser Wert wird durch den Kapitalzinsfuß geteilt. Dieser Prozentsatz bewegt sich meistens zwischen vier und acht Prozent.

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Praktikermethode:

Bei der Praktikermethode werden Gewinnaussichten und Substanzwerte der Firma bei der Berechnung des Unternehmenswertes berücksichtigt. Der Substanzwert besteht aus Anlage- und Umlaufvermögen. Von diesem Wert muss dann die Steuerlast (latent) abgezogen werden. Im nächsten Schritt werden dann die Ertragswerte aus den Geschäftsjahren vorher berücksichtigt und ein Durchschnittswert errechnet. Die Rechnung sieht wie folgt aus: Doppelter Ertragswert plus Substanzwert geteilt durch drei.

Substanzwertverfahren:

Substanzwert ist ein anderes Wort für das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen eines Unternehmens. Hierzu zählen also alle Vorräte, Betriebsmittel, Geräte und andere Dinge. Vom Wert werden dann noch die Schulden abgezogen. Das Substanzwertverfahren wird in der Regel von kleinen und mittelständischen Unternehmen durchgeführt, die teure Immobilien oder Maschinen besitzen. Immaterielle Werte werden bei der Rechnung nicht berücksichtigt.

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Vergleichswertverfahren:

Beim Vergleichswertverfahren wird der Unternehmenswert mit vergleichbaren Daten ermittelt. Die Vergleichswerte können Unternehmensbesitzer bei Kammern oder Verbänden erhalten. Bei einer Versicherung handelt es sich z. B. um Prämieneinnahmen oder in einer Rechtsanwaltskanzlei ist es der Jahresumsatz. Das Besondere an dieser Methode ist, dass die Anwendung einfach ist. Zur Bewertung des Unternehmenswertes werden Marktwerte von vergleichbaren Firmen genommen. Dieser Wert wird auch als Verkehrswert bezeichnet.

AWH-Verfahren:

Das AWH-Verfahren (Arbeitsgemeinschaft für Betriebsberater im Handwerk zur Wertermittlung) wurde speziell für Handwerksunternehmen entwickelt. Bei der Berechnung werden verschiedene Besonderheiten, die für Handwerksunternehmen gelten, berücksichtigt, z. B. Verflechtung von Firmen- und Privatvermögen.

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